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Anwaltsgerichtshof München, Urteil vom 24.10.2016
- BayAGH III - 4 - 1/16 -
Rechtsanwalt darf in Kanzleiräumen zugleich als Immobilienverwalter tätig sein
Berufspflichten eines Rechtsanwalts werden nicht gefährdet
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich in seinen Kanzleiräumen als Immobilienverwalter tätig sein. Dadurch werden seine Berufspflichten nicht zwingend gefährdet. Dies hat der Anwaltsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Kein Verstoß gegen Kanzleipflicht
Der Anwaltsgerichtshof München entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Er verstoße nicht gegen seine
Keine Gefährdung der beruflichen Unabhängigkeit
Die
Keine Gefahr für anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
Auch eine Gefahr für die anwaltliche
Sicherung des strafprozessualen Beschlagnahmeverbots
Zudem sei nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs das strafprozessuale Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 der Strafprozessordnung gesichert. Werde ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Anwaltsgerichtshof München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 30 BRAK-Mitt 2017, 30 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 30 NJW-Spezial 2017, 30
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Dokument-Nr. 25657
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