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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2015
- 28 Ca 2405/15 -
Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam
Vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist als eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung anzusehen
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dann unwirksam ist, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde.
Der
Arbeitsgericht erklärt Kündigung für unwirksam
Das Arbeitsgericht Berlin hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.06.2014
[Aktenzeichen: S 32 AS 620/14 ER]) - Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012
[Aktenzeichen: 4 AZR 139/10 und 4 AZR 168/10])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 20974
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