die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsratswahlen“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.10.2024
- 7 ABR 34/23 -
Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit möglich
BAG sieht noch Klärungsbedarf bei einem Aspekt der Wahl
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Arbeitgeberin produziert an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge. Im Frühjahr 2022 fand in ihrem Werk in Wolfsburg turnusgemäß die Betriebsratswahl statt. Bei Bekanntmachung des Wahlausschreibens im November 2021 galt für den Verwaltungsbereich infolge der Covid-19-Pandemie eine „bis auf Weiteres“ befristete betriebliche Anordnung, so weit wie möglich mobile Arbeit (Homeoffice) zu nutzen. Ausgenommen waren Beschäftigte, deren Tätigkeit eine Anwesenheit im Betrieb erforderte. Im Januar 2022 verlängerte die Arbeitgeberin ihre Anweisung; betroffen war auch der für die Wahl festgelegte Zeitraum vom 14. bis 18. März 2022. Daraufhin übersandte der Wahlvorstand... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2024
- 36 BV 10794/23 -
Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter
Zusammensetzung des Betriebsrats stellt gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz dar
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.
Im Betrieb der Arbeitgeberin waren ausweislich der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und 17 Personen diversen Geschlechts wahlberechtigt zu den anstehenden Betriebsratswahlen. Der zu wählende Betriebsrat sollte aus sieben Personen bestehen. Es standen zwei Listen zur Wahl. Liste I umfasste drei kandidierende Personen, wobei an erster... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24.04.2024
- 7 ABR 26/23 -
Weniger Kandidaten bei Betriebsratswahl als vorgesehen: Kleinerer Betriebsrat zulässig
Betriebsratswahl auch mit weniger Kandidaten als vorgesehen wirksam
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)* einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei der im Frühjahr 2022 eingeleiteten Betriebsratswahl kandidierten nur drei Arbeitnehmerinnen und es wurde ein Betriebsrat... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024
- 11 TaBVGa 135/24 -
Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden
Mögliche Anfechtbarkeit der Wahl kein ausreichender Grund für einen Abbruch
In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.
In der Tesla Gigafactory in Grünheide wurde am 28.02.2022 erstmalig ein Betriebsrat gewählt, der bei damals rund 2.300 Beschäftigten aus 19 Betriebsratsmitgliedern bestand. Anfang Januar 2024 war die Zahl der Beschäftigten auf rund 12.500 angestiegen. Nach der gesetzlichen Regelung ist ein Betriebsrat vor Ablauf der regelmäßig vierjährigen Amtszeit neu zu wählen, wenn mit Ablauf... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2023
- 4 TaBVGa 1301/22 -
Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft
Streitfrage nicht im Eilverfahren zu klären
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz den Antrag auf vorläufige Untersagung wahlvorbereitender Maßnahmen für eine geplante Betriebsratswahl zurückgewiesen.
Die antragstellende Fluggesellschaft hat ihren Sitz in Malta und führt mit maltesischer Fluglizenz Flüge unter anderem von und zum Flughafen Berlin-Brandenburg BER durch. Die Gewerkschaft ver.di hatte das am BER stationierte Flugpersonal der Fluggesellschaft zur Wahl eines Betriebsrats aufgerufen. Die Fluggesellschaft geht davon aus, dass sie am BER keine betriebsratsfähige Organisationseinheit... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2022
- 8 Ta 793/22 -
Beschwerde um Aufnahme in Wählerliste zur Betriebswahl bei Takeaway Express GmbH Berlin erfolglos
Keine Aufnahme in Wählerliste
Das ArbG Berlin hatte den Antrag zurückgewiesen, dem Wahlvorstand aufzugeben, näher benannte 24 Personen aus dem Bereich Staff des Hub Berlin in die Wählerliste der Betriebsratswahl im Betrieb Takeaway Express GmbH Berlin aufzunehmen. Der Antrag ist damit begründet worden, dass es sich bei diesem Personenkreis um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen handele, die dem Betrieb zugehören würden. Das LAG Berlin-Brandenburg die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Das LAG hat zwar die Auffassung vertreten, dass es zulässig sein kann, fehlerhafte Handlungen des Wahlvorstandes auch im Vorfeld der Betriebsratswahl noch gerichtlich zu korrigieren. Ein Verfügungsgrund ist danach dann gegeben, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wobei es auch auf rechtliche Unsicherheiten ankommt. ... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2022
- 7 ABR 29/20 -
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam
Voraussetzung für schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten nicht erfüllt
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Das mehrere Hektare große Werksgelände ist von einem geschlossenen Werkszaun umgeben; der Zugang erfolgt durch vom Werkschutz kontrollierte Tore. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem Werk Hannover-Stöcken organisatorisch zugeordnet sind und... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2021
- 13 TaBVGa 1534/21 -
Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst „Gorillas“
LAG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde der Arbeitgeberin ab
Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Arbeitgeberin hatte den Abbruch der Betriebsratswahl verlangt, weil nach ihrer Auffassung der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden sei und erhebliche Mängel im Wahlverfahren vorlägen. Das Arbeitsgericht hat diesen Antrag durch Beschluss vom 17. November 2021 zurückgewiesen. Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Arbeitgeberin an das Landesarbeitsgericht. ... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 17.11.2021
- 3 BVGa 10332/21 -
Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst kann stattfinden
Anfechtung nach Durchführung der Betriebsratswahl möglich
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl bei einem Fahrradlieferdienst zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, ein Abbruch der Wahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden.
Andernfalls sei nicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sondern in einem möglichen Anfechtungsverfahren nach Durchführung der Wahl festzustellen, ob die Wahl aufgrund solcher Fehler unwirksam sei.Dies auch im Hinblick auf die gesetzliche Wertentscheidung für eine Bildung von Betriebsräten. Aufgrund der hier von Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehler gebe es keine hinreichenden... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2021
- 41 Ca 3718/21 -
Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers
Initiator einer Betriebsratswahl genießt Sonderkündigungsschutz
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Dem Kläger wurde die Kündigung erst zugestellt, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte.Das Gericht ließ sich von der Argumentation des Arbeitgebers nicht überzeugen. Der Einwand der Arbeitgeberin, der Kläger müsse so gestellt werden, als sei ihm die Kündigung noch vor Eintritt des dadurch nach § 15 Kündigungsschutzgesetz... Lesen Sie mehr