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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.02.2017
- 56 Ca 5356/15 -
Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohnausgleich zwischen Frauen und Männern erfolglos
Arbeitsgericht Berlin verneint Anspruch auf Entschädigung wegen nicht feststellbarer Diskriminierung
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Reporterin des ZDF aufgrund einer Ungleichbehandlung bei der Vergütung wegen des Geschlechts abgewiesen.
Die Reporterin hatte im zugrunde liegenden Rechtsstreit geltend gemacht, dass sie allein wegen ihres Geschlechts eine geringere
Tatsachen für ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen nicht plausibel dargelegt
Das Arbeitsgericht hat den Auskunftsanspruch abgewiesen, weil für ihn eine gesetzliche Grundlage fehle. Eine ungerechtfertigte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2017
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersversorgung kann zulässig sein
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2015
[Aktenzeichen: 3 AZR 575/14]) - Arbeitgeber muss in anderem Unternehmen erlangte Berufserfahrung von Arbeitnehmern bei Einstufung in Lohngruppen nicht berücksichtigen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.06.2012
[Aktenzeichen: C-132/11])
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Dokument-Nr. 23786
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