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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2007
- 76 Bv 13504/07 -
Betriebsrat muss nicht generell über Schwangerschaften informiert werden
Mitteilung an den Betriebsrat ohne Einwilligung der Schwangeren stellt erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte dar
Ein Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht darüber informieren, wer schwanger geworden ist, wenn das die betreffenden Frauen nicht möchten. Andernfalls würde dies eine schwere Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen. Dies entschied das Arbeitsgerichts Berlin.
Der
Anhaltpunkte für Nichteinhaltung des Mutterschutzes müssen gegeben sein
Nach Ansicht des Gerichts könne aber die werdende Mutter entscheiden, ob, wann und wem sie ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8895
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