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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024
12 Ga 37/24 -

Streiks der GDL sind zulässig

Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).

Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.

Deutsche Bahn legt Berufung ein

Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2024
Quelle: ra-online

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