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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024
- 12 Ga 37/24 -
Streiks der GDL sind zulässig
Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht
Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).
Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.
Deutsche Bahn legt Berufung ein
Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2024
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 33813
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