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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.08.2011
- 22 Ga 138/11 -
Arbeitsgericht Frankfurt am Main erlaubt Fluglotsenstreik
Gericht weist Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gegen Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) zurück
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat den am Montag (08.08.2011) gegen 12.30 Uhr eingegangen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GDF) auf Unterlassung von Streikaufrufen und/oder Durchführung von Streikmaßnahmen nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit kann der Streik am Dienstag (09.08.2011) stattfinden.
Die zuständige 22. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat zur Begründung ihrer Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass sich eine Rechtswidrigkeit der Streikforderung in Zusammenhang mit „qualifizierten Besetzungsregelungen“ mit der im Einstweiligen Verfügungsverfahren gebotenen lediglich kursorischen Prüfung aufgrund der Schwierigkeit der hiermit verbundenen Rechtsfragen nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen lasse. Im Übrigen haben sich im Verlauf der mündlichen Verhandlung Anhaltspunkte für Verstöße anderer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht nicht mehr ergeben.
Die DFS hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2011
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12094
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