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Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 06.03.2020
- 9 Ga 1/20 -
Zulässiger Streik in Betrieben der Gesundheitsvorsorge trotz Virus-Pandemie bei Sicherstellung eines Notdienstes
Abschluss einer Notdienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft nicht erforderlich
Betriebe der Gesundheitsvorsorge dürfen auch bei einer Virus-Pandemie bestreikt werden, wenn ein Notdienst sichergestellt wird. Der Abschluss einer Notdienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Dies hat das Arbeitsgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Kein Anspruch auf Untersagung des Streiks
Das Arbeitsgericht Gießen wies den Eilantrag zurück. Dem Betreib stehe kein Anspruch auf
Keine Notwendigkeit zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung
Die Ansicht des Betriebs, dass jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2020
Quelle: Arbeitsgericht Gießen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28666
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