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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.10.2017
- 11 Ca 4400/17 -
Befristung von Arbeitsverträgen aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs wirksam
"Eigenart der Arbeitsleistung" rechtfertigt Befristung
Das Arbeitsgericht Köln hat die Befristung des Arbeitsvertrages eines Berufsfußballspielers in der Regionalliga aufgrund der Besonderheiten im Bereich des Profifußballs für wirksam erklärt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Anfang 2014 bei der Beklagten, die den Spielbetrieb von Viktoria Köln durchführt, als Berufsfußballspieler beschäftigt. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die
Befristungen bedürfen grundsätzlich eines sachlichen Grundes
Der Kläger hatte mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht Köln jedoch keinen Erfolg. Geht die Befristungsdauer über zwei Jahre hinaus, bedarf es zur Wirksamkeit der
Arbeitsgericht erklärt Befristung für wirksam
Das Arbeitsgericht Köln hielt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
- Arbeitsvertrag eines Profifußballspielers darf bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016
[Aktenzeichen: 4 Sa 202/15]) - Arbeitsvertrag eines Profifußballers darf nicht wegen Ungewissheit der Leistungserwartung befristet werden
(Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.03.2015
[Aktenzeichen: 3 Ca 1197/14])
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Dokument-Nr. 25076
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