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Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 15.03.2011
- 3 Ca 3147/10 -
ArbG Lübeck: Verweisklausel auf mehrgliedrigen Tarifvertrag in Leiharbeitsverträgen intransparent und unwirksam
Rechte des Arbeitnehmers nicht klar präzise geregelt
Die seit dem 15. März 2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommene Verweisklausel auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) anderen Christlichen Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge ist unwirksam. Daher gelten nur die gesetzlichen Regelungen. Dies entschied das Arbeitsgericht Lübeck.
Der AMP hatte mit der CGZP als Spitzenorganisation und deren Mitgliedsgewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), dem DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., dem Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung ( BIGD), dem Arbeitnehmerverband Land- und Ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB) und der Gesundheitsgewerkschaft medsonet am 15.03.2010 in einem einzigen
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien nicht um die Lohnhöhe, sondern über die für die
Arbeitnehmer kann nicht klar erkennen, was auf ihn zukommt
Das Arbeitsgericht Lübeck erklärte die Verweisklausel auf den mehrgliedrigen
Geltung eines Tarifvertrages kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden
In der Leiharbeitsbranche lässt das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 12336
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