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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 15.01.2020
- 3 Ca 1793/19 -
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten rechtmäßig
Auch Verwendung von Kundendaten zum Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken unzulässig
Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 2011 bei der Beklagten als SAP-Berater tätig. Der Kläger bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin der Beklagten, wobei er zwecks Zahlung per Lastschrift auf zuvor von einem verschlüsselten Rechner der Kundin auf einen privaten Memory-Stick heruntergeladene Namen, Anschriften und Bankverbindungsdaten von Kunden der Kundin zurückgriff. Im Rahmen der Bestellung ließ der Kläger dem Vorstand dieser Kundin die Anmerkung zukommen, dass sie aufgrund der Bestellung sehen könnten, wie einfach
Massive Störung der Kundenbeziehung rechtfertigt fristlose Kündigung.
Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage ab und entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2020
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online (pm/kg)
- BAG: Einsichtnahme in auf einem Dienstrechner nicht als "privat" gekennzeichnete Dateien eines Arbeitnehmers ohne begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung zulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2019
[Aktenzeichen: 2 AZR 426/18]) - Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2016
[Aktenzeichen: 12 Sa 22/16]) - Kündigung nach Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens unwirksam
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2015
[Aktenzeichen: 3 Sa 400/14])
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Dokument-Nr. 28358
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