Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 115, 133
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 115, Seite: 133
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 115, 133:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom21.06.2005
- 9 AZR 352/04 -
Arbeitgeber ist an den Zeugnistext gebunden - keine nachträgliche Änderung
Ein Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht nachträglich zum Nachteil des Arbeitsnehmers ändern. Etwas anderes gilt nur, wenn ihm nach der Zeugniserstellung Umstände bekannt geworden sind, die ein schlechteres Zeugnis rechtfertigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BAGE 115, 133 wird teils auch als „BAGE 115, S. 133“ zitiert.