Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BAGE 127, 237
Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 127, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BAGE 127, 237:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom12.08.2008
- 9 AZR 632/07 -
Bundesarbeitsgericht zum notwendigen Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren
In einem Zeugnis müssen alle Inhalte vorhanden, die üblicherweise für Arbeitnehmer dieser Berufsgruppe im Arbeitszeugnis genannt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Wenn ein Inhalt nicht genannt wird, könnte dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BAGE 127, 237 wird teils auch als „BAGE 127, S. 237“ zitiert.