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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2016
- 1 ABR 7/15 -
BAG zum Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
Besucher-Beiträge zum Verhalten von Arbeitnehmern führt zu erheblichem Überwachungsdruck für Beschäftige
Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die
Postings zum Verhalten von Arbeitnehmern ermöglicht Arbeitgeber Überwachung der Beschäftigten
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen die Abweisung seiner Anträge durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Wirtschaftsakademie kann nicht zur Abschaltung der Facebook-Fanpage verpflichtet werden
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.09.2014
[Aktenzeichen: 4 ÖB 20/13]) - Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016
[Aktenzeichen: 4 Sa 5/16])
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Dokument-Nr. 23577
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