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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.03.2013
- 1 AZR 417/12 -
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen zulässig
Regelung über Altersgrenze für Beendigung von Arbeitsverhältnissen verstößt nicht gegen Verbot der Altersdiskriminierung
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, sind wirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der im Jahr 1942 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1980 bei der Beklagten beschäftigt. Nach der von beiden Parteien unterzeichneten "Einstellungsmitteilung" war das
Regelung über Altersgrenze steht nicht im Widerspruch zur Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Beide Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb auch vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber können in einer freiwilligen Gesamtbetriebsvereinbarung eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: 16 Sa 809/11]
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Dokument-Nr. 15376
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