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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2010
- 10 AZR 671/09 -
Für Arbeitnehmer kann trotz vertraglich vereinbartem Freiwilligkeitsvorbehalt Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bestehen
Im Arbeitsvertrag formulierter "Freiwilligkeitsvorbehalt" muss klar und verständlich im Sinne des § 307 BGB sein
Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt der seit 1996 bei der Beklagten als Diplom-Ingenieur beschäftigte Kläger zumindest in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein
"Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar."
Arbeitgeber beruft sich auf Freiwilligkeitsvorbehalt
Mit seiner Klage hat der Kläger die Zahlung eines Weihnachtsgeldes für das Jahr 2008 verlangt. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der vertraglich vereinbarte
Im Arbeitsvertrag formulierte Freiwilligkeitsvorbehalts-Klausel ist unklar und nicht eindeutig formuliert
Die Revision des Klägers war vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Zwar mag ein im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009
[Aktenzeichen: 2 Sa 470/09]
- Weihnachtsgeld: Ein einmal erworbenes Gewohnheitsrecht kann nicht einseitig rückabwickelt werden
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2009
[Aktenzeichen: 10 AZR 281/08]) - BAG: Bei Sonderzahlungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2007
[Aktenzeichen: 10 AZR 568/06, 10 AZR 569/06, 10 AZR 570/06])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 2314 NJW 2011, 2314 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2011, Seite: 628 NZA 2011, 628
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Dokument-Nr. 10695
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