Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1993
- 2 AZR 226/93 -
BAG: Abmahnung vor fristloser Kündigung entbehrlich bei erkennbaren vertragswidrigem oder dem Arbeitsverhältnis gefährdendes Verhalten des Arbeitnehmers
Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen homologer Insemination
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bedarf grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Diese kann entbehrlich sein, wenn der Arbeitnehmer sein vertragswidriges oder dem Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten erkennt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der
Vorinstanzen hielten fristlose Kündigung für unwirksam
Sowohl das Arbeitsgericht Lingen, als auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei die
Kündigung wegen fehlender Abmahnung unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das Urteil des Landesarbeitsgerichts und wies die Revision des Krankenhauses zurück. Es begründete seine Entscheidung hingegen mit der fehlenden vorherigen
Abmahnung war nicht entbehrlich
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Lingen, Urteil vom 26.05.1992
[Aktenzeichen: 1 Ca 1279/91] - Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.02.1993
[Aktenzeichen: 13 Sa 1038/92]
Jahrgang: 1993, Seite: 2162 BB 1993, 2162 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 1994, Seite: 723 BB 1994, 723 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1994, Seite: 1018 MDR 1994, 1018 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1994, Seite: 3032 NJW 1994, 3032 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 1994, Seite: 443 NZA 1994, 443
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16502
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16502
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.