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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2016
- 2 AZR 746/14 (A) -
BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit der Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
Darf der Chefarzt eines katholischen Krankenhausträger allein wegen einer zweiten Eheschließung gekündigt werden?
Im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen seiner Wiederverheiratung hat sich das Bundesarbeitsgericht dazu entschieden, den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zu bitten. Dem Bundesarbeitsgericht geht es dabei vor allem um Fragen der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Trägerin mehrerer Krankenhäuser und institutionell mit der römischkatholischen
Kläger hält Kündigung für ungerechtfertigt
Der Kläger heiratete nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau im Jahr 2008 ein zweites Mal standesamtlich. Nachdem die Beklagte hiervon Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30. März 2009 ordentlich zum 30. September 2009. Hiergegen hat sich der Kläger mit der vorliegenden Kündigungsschutzklage gewandt. Er war der Auffassung, dass seine erneute Eheschließung die
Verfahrensgang
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Das die Revision der Beklagten zurückweisende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2011 hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 22. Oktober 2014 aufgehoben und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Bundesarbeitsgericht erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied, den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) zu ersuchen. Für den Senat ist erheblich, ob die Kirchen nach dem Unionsrecht bei einem an Arbeitnehmer in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten unterscheiden dürfen zwischen Arbeitnehmern, die der
Erläuterungen
* - Art. 5 der GrO wurde mit Wirkung zum 1. August 2015 neu gefasst.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- LAG Düsseldorf: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 5 Sa 996/09]) - BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung unzulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 543/10]) - Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten nur eingeschränkt durch staatliche Gerichte überprüfbar
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014
[Aktenzeichen: 2 BvR 661/12])
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Dokument-Nr. 22964
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