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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2010
- 3 AZR 118/08 -
Nach über 15 Jahren weiterhin Anspruch auf Zahlung von "Rentnerweihnachtsgeld"
Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld kann aus betrieblicher Übung entstehen
Zahlt ein Unternehmen seinen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Mitarbeitern über längere Zeit ein Weihnachtsgeld, ohne einen ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt zu formulieren, kann daraus ein Rechtsanspruch der ehemaligen Mitarbeiter auf Fortführung der Zahlung entstehen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Eine Rentnerin erhielt von ihrem ehemaligen Arbeitgebers seit ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Jahr 1985 Versorgungsleistungen in Form von
Unternehmen beruft sich auf sein Widerrufsrecht
Das Unternehmen gab an, der erbrachten Leistung in Form der
Versorgungsverpflichtung aus betrieblicher Übung ist Versorgungsverpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage gleichzusetzen
Das Bundesarbeitsgericht stellte einen Anspruch der Klägerin auf Fortführung der Zahlung des Weihnachtsgeldes fest. Hierbei ergebe sich das Recht der Klägerin vor allem aus der "betrieblichen Übung". Die
Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch hinreichend deutlichen Vorbehalt des Arbeitgebers vermieden werden
Im vorliegenden Fall sei aufgrund der über mehr als zehn Jahre geleisteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2012
Quelle: ra-online, Bundesarbeitsgericht (vt/st)
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Dokument-Nr. 12759
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