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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2012
- 3 AZR 684/10 -
Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
Seit 1. Januar 2005 besteht Anspruch auf Gleichstellung auch bei Hinterbliebenenversorgung von Dienstordnungsangestellten
Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene eingetragene Lebenspartner des Dienstordnungsangestellten seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Kläger begründete im Jahr 2003 eine
Eingetragene Lebenspartnerschaft wurde von Gesetzgeber weitgehend an Rechte der Ehe angeglichen
Die Klage hatte vor dem Bundesarbeitsgericht, wie schon in den Vorinstanzen, Erfolg. Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger als Hinterbliebenem des verstorbenen Dienstordnungsangestellten für die Zeit vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. Dezember 2008 eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2010
[Aktenzeichen: 3 Sa 540/10 B]
- BGH bestätigt Anspruch eingetragener Lebenspartner auf Gleichbehandlung bei Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2010
[Aktenzeichen: IV ZR 267/04]) - BVerwG: Auch Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Recht auf Hinterbliebenenversorgung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
[Aktenzeichen: 2 C 47.09/ 2 C 52.09/ 2 C 56.09])
Jahrgang: 2013, Seite: 1063 DB 2013, 1063 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 17 MDR 2013, 17 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2013, Seite: 696 NZA 2013, 696 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 308 NZA-RR 2013, 308 | Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)
Jahrgang: 2013, Seite: 404 ZTR 2013, 404
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Dokument-Nr. 14839
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