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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.08.2009
- 4 AZR 280/08 -
BAG zur Weitergeltung eines Sanierungstarifvertrages nach Betriebsübergang
Bestimmungen des Sanierungstarifvertrages sind maßgebend für weiteres Arbeitsverhältnis
Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung ihr gegenüber beendet werden. Eine Teilkündigung des Arbeitnehmers bezogen auf die nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Rechte und Pflichten des Tarifvertrages ist nicht möglich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Für sein Arbeitsverhältnis galten kraft beiderseitiger Tarifbindung die Verbandstarifverträge. Der Insolvenzverwalter schloss mit der
Geschäftsgrundlage ist Tarifregelungen im Arbeitsverhältnis vor Betriebsübergang
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Für sein Arbeitsverhältnis waren die Bestimmungen des Sanierungstarifvertrages maßgebend. Ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2009
Quelle: ra-online, BAG
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2008
[Aktenzeichen: 11 Sa 1922/07]
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Dokument-Nr. 8364
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