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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2021
- 5 AZR 149/21 -
Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfasst
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Ende August 2018 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 8. Februar 2019 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 22. Februar 2019 und legte der Beklagten eine auf den 8. Februar 2019 datierte, als Erstbescheinigung gekennzeichnete
Ernsthafte Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
Die vom Senat nachträglich zugelassene Revision der Beklagten hat Erfolg. Die Klägerin hat die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2021
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/pt)
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.10.2020
[Aktenzeichen: 10 Sa 619/19]
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Dokument-Nr. 30785
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