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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016
- 5 AZR 703/15 -
BAG zu Ausschlussfristen und Mindestentgelt
Verstoß gegen § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 13 AEntG
Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 13 AEntG*. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 2013 beim Beklagten, der damals einen ambulanten
Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wegen Zweifel an Arbeitsunfähigkeit
Die Klägerin war vom 19. November bis zum 15. Dezember 2013 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der Beklagte hatte trotz ärztlicher Bescheinigung Zweifel an der
Anspruch auf Mindestentgelt nicht erloschen
Die Revision des Beklagten ist im Wesentlichen erfolglos geblieben. Die Klägerin hat für den durch die
Erläuterungen
* - § 9 AEntG lautet:
"Ein Verzicht auf den entstandenen Anspruch auf das
* - § 13 AEntG lautet:
"Eine Rechtsverordnung nach § 11 steht für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich."
** - § 307 Abs. 1 BGB lautet:
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2015
[Aktenzeichen: 6 Sa 1328/14]
- Urlaubabgeltungsanspruch muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 16 Sa 637/12]) - Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2005
[Aktenzeichen: 5 AZR 572/04]) - Pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - einseitige Ausschlussfristen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.08.2005
[Aktenzeichen: 5 AZR 545/04])
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Dokument-Nr. 23093
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