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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- 5 AZR 765/10 -
Bundesarbeitsgericht zur Vergütungserwartung bei Mehrarbeit
Bei Fehlen wirksamer Vergütungsregelung ist Arbeitgeber zur Vergütung von Mehrarbeit verpflichtet
Fehlt in einem Arbeitsvertrag eine (wirksame) Vergütungsregelung, ist der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 1 BGB verpflichtet, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 1.800 Euro bei der beklagten Spedition tätig. Im
Leistung von Überstunden war angesichts des Bruttogehalts nur gegen zusätzliche Vergütung zu erwarten
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte schuldet dem Kläger nach § 612 Abs. 1 BGB Überstundenvergütung. Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.10.2010
[Aktenzeichen: 6 Sa 63/10]
- Unterschiedliche Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung ist rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2009
[Aktenzeichen: 9 K 199/08.F(1)]) - Überstundenvergütung: Kein Nachweis von Überstunden durch private Aufzeichnungen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2009
[Aktenzeichen: 6 Sa 337/08]) - Mehrarbeit, die über vergütungsfrei zu leistende Mehrarbeit hinausgeht, ist auch bei teilzeitbeschäftigten Lehrern auf Basis von regulären Bezügen der Mehrarbeitsvergütungs-Verordnung zu vergüten
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 05.05.2009
[Aktenzeichen: 1 A 2519/07 und 1 A 2098/08])
Jahrgang: 2012, Seite: 1932 DB 2012, 1932 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2012, Seite: 467, Entscheidungsbesprechung von Marcel Grobys und Robert von Steinau-Steinrück NJW-Spezial 2012, 467 (Marcel Grobys und Robert von Steinau-Steinrück) | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2012, Seite: 861 NZA 2012, 861
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Dokument-Nr. 13077
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