Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2017
- 5 AZR 962/13 -
Keine unmittelbare Anwendung griechischer Spargesetze in Deutschland
Dauerhafte Gehaltskürzungen ohne wirksame Vertragsänderung aus Rücksicht auf finanzielle Lage des Arbeitgebers gesetzlich nicht vorgesehen
Die sogenannten Spargesetze, mit denen die Republik Griechenland die Vergütung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgesenkt hat, führten nicht unmittelbar zu einer Kürzung der Gehälter von Lehrkräften an griechischen Schulen in Deutschland, die dort auf der Grundlage eines deutschem Recht unterliegenden Arbeitsverhältnisses tätig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist griechischer Staatsangehöriger und als Lehrer an einer von der beklagten Republik
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte der Klage stattgegeben. Mit der Revision begehrt die beklagte Republik die Abweisung der Klage.
Griechischen Spargesetze gelten nicht unmittelbar auf Territorium der BRD
Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen. Die Klage ist zulässig, weil die Republik
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2017
Quelle: Bundesarbeitgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.09.2013
[Aktenzeichen: 2 Sa 253/12]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24173
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24173
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.