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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016
- 6 AZR 471/15 -
Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums gerechtfertigt
Zeitpunkt des Drogenkonsums unerheblich
Ein Berufskraftfahrer seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin ("Crystal Meth") gefährden darf. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als
BAG erklärt Kündigung für rechtmäßig
Die Vorinstanzen haben die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 06.07.2015
[Aktenzeichen: 7 Sa 124/15]
- Kündigung eines Busfahrers wegen Drogenkonsums während der Arbeitszeit berechtigt
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: 31 Ca 13626/12]) - BAG: Wirksame ordentliche Kündigung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgrund Drogenhandels in der Freizeit
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2014
[Aktenzeichen: 2 AZR 684/13])
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Dokument-Nr. 23316
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