Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2009
- 6 AZR 516/08 -
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
Probezeit dient zur subjektiven Meinungsbildung über den Arbeitnehmer und bedarf im Kündigungsfall keiner sozialen Rechtfertigung
Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung zu einer beabsichtigten Probezeitkündigung nicht das Lebensalter und die ihm bekannten Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers mit, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die Kündigung wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit erfolgt.
Unterhaltspflichten und Lebensalter sind - für den
Gericht gibt Kündigungsschutzklage statt
Das beklagte Land kündigte am Ende der sechsmonatigen
Bundesarbeitsgericht weist Klage ab
Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klage wurde unter Aufhebung und Abänderung der Urteile der Vorinstanzen abgewiesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/09 des BAG vom 23.04.2009
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 10.06.2008
[Aktenzeichen: 11 Sa 1397/07]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7762
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7762
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.