Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.06.2012
- 6 AZR 780/10 -
Fehler bei Erstattung einer Massenentlassungsanzeige kann durch bestandskräftigen Bescheid der Arbeitsverwaltung nicht geheilt werden
Bescheid der Agentur für Arbeit über Verkürzung der Sperrfrist für Heilung vorheriger Formfehler nicht ausreichend
Begeht der Arbeitgeber bei der Erstattung einer nach § 17 KSchG erforderlichen Massenentlassungsanzeige Fehler, werden diese durch einen bestandskräftigen Bescheid der Agentur für Arbeit nach §§ 18, 20 KSchG nicht geheilt. Die Arbeitsgerichte sind durch einen solchen Bescheid nicht gehindert, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1990 bei der Schuldnerin beschäftigt. Am 1. März 2009 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf der Grundlage eines noch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit seiner Zustimmung geschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste vom 24. Februar 2009 kündigte der Beklagte am 11. März 2009 das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2009. Am 26. Februar 2009 hatte die Schuldnerin Massenentlassungsanzeige bei der
Beifügung einer Stellungnahme des Betriebsrats bzw. Interessenausgleich mit Namensliste ist Voraussetzung für wirksame Massenentlassungsanzeige
Die Revision des Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats, ersatzweise des Interessenausgleichs mit Namensliste, ist Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige. Das Schreiben des Betriebsrats vom 26. Februar 2009 an die
Hinweis:
Der Senat hat am selben Tag die Revision des Beklagten im Parallelverfahren - 6 AZR 726/10 - ebenfalls zurückgewiesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: 12 Sa 1321/10]
- Stellungnahme des Betriebsrats bei bevorstehenden Massenentlassungen durch Interessenausgleich ohne Namensliste möglich
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012
[Aktenzeichen: 6 AZR 596/10]) - Arbeitgeber müssen über Massenentlassungen früher informieren
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2006
[Aktenzeichen: 2 AZR 343/05])
Jahrgang: 2012, Seite: 1296 MDR 2012, 1296
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13872
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13872
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.