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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.01.2010
- 7 ABR 39/08 -
BAG: Wahlvorschläge zu Schwerbehindertenvertretung müssen im Original eingereicht werden
Per Telefax eingereichte Wahlvorschläge nicht ausreichend
Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Für die
Wahl zu Recht für ungültig erklärt
Die Antragsteller machten vor dem Bundesarbeitsgericht in einem Wahlanfechtungsverfahren geltend, dass der Wahlvorstand einen für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2010
Quelle: ra-online, BAG
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2008
[Aktenzeichen: 3 TaBV 1/08]
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Dokument-Nr. 9107
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