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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015
- 7 AZR 17/13 -
BAG zur befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Einarbeitung einer Nachwuchskraft sachlich gerechtfertigt
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche
Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt nicht Befristung des Arbeitsverhältnisses
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der Bezug von gesetzlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012
[Aktenzeichen: 12 Sa 1303/12]
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Dokument-Nr. 20603
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