Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.06.2020
- 8 AZR 145/19 -
Freie Mitarbeiter fallen unter das Entgelttransparenzgesetz
BAG zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
Das Entgelttransparenzgesetz besagt in § 10 Absatz 1 Satz 1, dass "Beschäftigte" das Recht haben, Auskunft über die Entlohnungsweise anderer Arbeitnehmer mit derselben Tätigkeit zu erhalten, um die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots überprüfen zu können. Die Begriffe "Arbeitnehmerin" und "Arbeitnehmer" schließen im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen ein, die somit ebenfalls unter das Entgelttransparenzgesetz fallen.
Die Klägerin ist für die Beklagte - eine Fernsehanstalt des öffentlichen Rechts - seit 2007 als Redakteurin tätig. Zunächst kam sie als online-Redakteurin auf der Grundlage befristeter Verträge zum Einsatz. Seit Juli 2011 befindet sie sich in einem unbefristeten Vertragsverhältnis, nach dem sie "bis auf weiteres" als
LAG verneint Auskunftsanspruch
Das Landesarbeitsgericht hat die gegen die Beklagte gerichteten Klageanträge auf Erteilung von Auskunft über 1. die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und 2. über das
BAG bejaht Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
Die Revision der Klägerin hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG Auskunft über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung verlangen, da sie als
Keine Entscheidung über Anspruch auf Erteilung von Auskunft über das Vergleichsentgelt
Ob die Klägerin gegen die Beklagte auch einen Anspruch auf Erteilung von Auskunft über das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29195
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29195
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.