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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2008
- 9 AZR 219/07 -
BAG: Resturlaub kann auch nach zweiter Elternzeit noch genommen werden
Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (vgl. bis 31. Dezember 2006 § 17 Abs. 2 BErzGG, danach inhaltsgleich § 17 Abs. 2 BEEG). Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BErzGG/BEEG). Der Neunte Senat hat § 17 Abs. 2 BErzGG bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann. An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht mehr fest.
Die Klägerin nahm für die Betreuung ihres ersten Kinds vom 3. Dezember 2001 bis 7. Oktober 2004
Zweite Elternzeit schloss sich nahtlos an die erste Elternzeit an
Wegen der Geburt ihres zweiten Kinds im Jahr 2003 schloss sich „nahtlos“ eine weitere, bis 18. August 2006 verlangte
BAG: Resturlaub wird übertragen
Der Neunte Senat hat der Klage im Unterschied zu den Vorinstanzen stattgegeben. Der Resturlaub wird weiter übertragen, wenn er nach dem Ende der ersten
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Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 40/08 des BAG vom 20.05.2008
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2007
[Aktenzeichen: 18 Sa 997/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 2258 DB 2008, 2258 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2008, Seite: 2197 FamRZ 2008, 2197 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1403 MDR 2008, 1403 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2008, Seite: 1237 NZA 2008, 1237
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Dokument-Nr. 6081
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