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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2011
- 9 AZR 348/10 -
Pflegezeit für Angehörige kann nicht in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden
Anspruch auf Pflegezeit erlischt nach erstmaliger Inanspruchnahme
Ein Arbeitnehmer, kann sich für die Pflege eines nahen Angehörigen vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Eine Aufteilung der bis zu sechs Monate zulässigen Pflegezeit kann jedoch nicht in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Mit erstmaliger Inanspruchnahme von Pflegezeit ist dieses Recht erloschen, und zwar auch dann, wenn die genommene Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Unter dem 12. Februar 2009 teilte der Kläger der beklagten
Pflegezeit kann nur einmalig in Anspruch genommen werden
Die Klage war vor dem Bundesarbeitsgericht - wie schon in den Vorinstanzen - ohne Erfolg. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12568
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