wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.11.2005
I R 3/04  -

Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet steuerrechtlich eine Einlage

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30. November 2005 über die steuerliche Behandlung von Aufgeldern bei der Ausgabe von Optionsanleihen entschieden.

Die Klägerin, eine AG, hatte Schuldverschreibungen in Form von Optionsanleihen ausgegeben, die innerhalb ihrer Laufzeit zu einem Bezug von Aktien der AG zu einem bestimmten Kurs berechtigten. Dafür erhob sie jeweils ein Aufgeld. Die Aufgelder stellte die AG gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs in die Kapitalrücklage ein und behandelte sie auch steuerlich als (steuerfreie) Einlage. Dagegen erfasste das Finanzamt die Aufgelder, soweit die Optionsrechte nicht ausgeübt worden waren, als Betriebseinnahme. Dem folgte auch das Finanzgericht.

Der Bundesfinanzhof hob die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Die Aufgelder seien (in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Rechtslage) mit ihrem Zufluss auch steuerlich als Einlage und damit steuerfrei zu behandeln.

Dazu verweist der I. Senat darauf, dass die Leistung der Aufgelder ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis finde. Die Inhaber von Optionsanleihen hätten nämlich neben der Schuldverschreibung das Recht erworben, durch einseitige Erklärung neue Anteile an der AG zu erwerben, das grundsätzlich den (Alt-) Gesellschaftern der AG zustehe. Diese stellten das von ihren Gesellschafterrechten abgespaltene Bezugsrecht bereit, überdies nähmen sie durch die mit der Ausgabe von Optionen verbundene bedingte Kapitalerhöhung eine mögliche Wertminderung ihre eigenen Gesellschafterrechte in Kauf. Beides solle durch die Aufgelder ausgeglichen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 06/06 des BFH vom 12.01.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Wertpapierrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Optionsanleihen | Steuerbefreiung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1689 Dokument-Nr. 1689

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1689

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?