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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.08.2009
- II R 16/07 -
BFH: Keine Lotteriesteuer für Freilose
Freilos ist Spielgewinn für den keine Lotteriesteuer anfällt
Für Freilose, die mit gekauften Losen gewonnen werden und eine „zweite Gewinnchance“ bieten, fällt keine Lotteriesteuer an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der
Sachverhalt
Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof betraf eine staatlich genehmigte
Gewinnchancen ergeben sich ausschließlich aus Einsatz, der für gekaufte Lose zu zahlen ist
Nach Meinung der Finanzverwaltung sollten auch solche Freilose wegen ihres Geldwerts der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2009
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 8938
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