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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2013
- II R 17/11 -
Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung eines Kontoauszugs für den Insolvenzschuldner
Abgabenordnung sieht zu Gunsten des Steuerpflichtigen weder ein Recht auf Akteneinsicht noch auf Auskunft aus den Besteuerungsakten vor
Ein Insolvenzverwalter, der im Besteuerungsverfahren vom Finanzamt einen Kontoauszug für den Insolvenzschuldner verlangt, hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Anspruchsgrundlage hierfür ergibt sich unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG) und dem Prozessgrundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG), denn die Abgabenordnung sieht zu Gunsten des Steuerpflichtigen weder ein Recht auf
Finanzamt nicht zur Auskunftserteilung verpflichtet
Das
Ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens kein Grund für Erteilung der Auskunft
Es reicht insbesondere nicht aus, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Oberbürgermeister darf Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht von Ratsmitgliedern nicht wegen unzureichender Begründung ablehnen
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 1 A 225/12 und 1 A 28/13]) - Kein Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.05.2009
[Aktenzeichen: 7 L 676/09.F(V)])
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Dokument-Nr. 15956
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