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Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.06.2014
- II R 45/12 -
BFH zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerbefreiung für Familienheime
Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an längerlebenden Ehegatten
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erfüllt dagegen nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Streitfall war die Klägerin zwar Miterbin ihres verstorbenen Ehemannes. Entsprechend den testamentarischen Verfügungen wurde jedoch das Eigentum an dem zum
Nutzung der Familienwohnung zu eigenen Wohnzwecken unerheblich
Der BFH bestätigte die Auffassung des FA. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Gewährung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 384, Entscheidungsbesprechung von Susanne Christ FamRB 2014, 384 (Susanne Christ)
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Dokument-Nr. 18658
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