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Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.03.2013
- II R 55/11 -
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei Verwendung einer Zugmaschine für Biogasanlage
Biogasanlage eines Land- oder Forstwirts mit Einsatz der gesamten Ernte zur Energieerzeugung stellt einheitlichen Gewerbetrieb dar
Eine Zugmaschine, die in einem ausschließlich der Energieerzeugung in einer Biogasanlage dienenden Betrieb eingesetzt wird, ist nicht von der Kfz-Steuer befreit. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzeugte in seiner
Trennung eines einheitlichen Betriebs in Verarbeitung landwirtschaftlicher Urproduktion und gewerblicher Stromproduktion nicht möglich
Nach § 3 Nr. 7 Buchst. a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist das Halten von Zugmaschinen von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Biogasanlage im Außenbereich muss landwirtschaftlichem Betrieb zugeordnet sein
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 12 LC 153/11]) - Rückzahlungspflicht eines Landwirts wegen zu viel gewonnenem Strom aus Biogas muss neu verhandelt werden
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.04.2013
[Aktenzeichen: 2 SsBs 59/13])
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Dokument-Nr. 15879
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