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Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2014
- III R 53/13 -
Eltern können während einer freiwilligen Wehrdienstzeit des Kindes Anspruch auf Kindergeld haben
Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist Ausbildung im militärischen oder zivilen Beruf im Rahmen des Wehrdienstes
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld erhalten können.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens bezog für ihren 1994 geborenen Sohn
Regulär verneinter Anspruch auf Kindergeld für freiwilligen Wehrdienst leistende Kinder verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Der Bundesfinanzhofbestätigte zunächst die Auffassung des Finanzgerichts, wonach es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass Kinder, die freiwilligen
Bei Möglichkeit zu einer zivilen Ausbildung während des Wehrdienstes besteht Anspruch auf Kindergeld
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann der freiwillige
BFH weist Sache zur weiteren Aufklärung zurück an das Finanzgericht
Die Kindergeldberechtigung der Eltern während des freiwilligen Wehrdienstes des Kindes ist daher abhängig von seiner Ausgestaltung und der Art der Durchführung im Einzelfall. Nachdem das Finanzgericht dazu keine Feststellungen getroffen hatte, konnte der Bundesfinanzhof nicht abschließend entscheiden und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- FG Rheinland-Pfalz zum Kindergeldanspruch bei Bewerbungen um eine Stelle als Zeitsoldat
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2009
[Aktenzeichen: 5 K 2144/08]) - BFH: Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2010
[Aktenzeichen: III R 4/10])
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Dokument-Nr. 19141
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