Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.04.2015
- IV R 13/12 -
Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Gebühr einer verbindlichen Auskunft kann nur auf Grundlage der im Auskunftsantrag gestellten Rechtsfragen berechnet werden
Der Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass sich der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, nach dem Antrag richtet und in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet wird.
In dem Urteilsfall plante die Klägerin eine Umstrukturierung ihres Konzerns und fragte beim Finanzamt an, ob die geplante Gestaltung die Aufdeckung stiller Reserven auslösen würde. Die
Im Antrag auf Auskunft nicht gestellte Rechtsfragen sind weder erhöhend noch mindernd zu berücksichtigen
Der Bundesfinanzhof hob nun das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab. Die Gebühr einer verbindlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21723
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21723
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.