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Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.07.2016
- IV R 34/13 -
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums
Vermietung erfolgt im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vermietung eines Einkaufszentrums nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Die Vermietung erfolgt vielmehr noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reicht es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermietungsgesellschaft ein
Bereitstellung erforderlicher Infrastruktur zur Annahme eines Gewerbebetriebs nicht ausreichend
Demgegenüber verneinte der Bundefinanzhof zugunsten der Vermieterin das Vorliegen eines Gewerbebetriebs. Nach seinem Urteil wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung noch nicht verlassen, wenn ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 23441
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