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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.10.2008
- IV R 59/05, IV R 4/06 -
Rücknahme der Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht wegen rückwirkender Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Der Bundesfinanzhof hat seine Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht vom 19. April 2007 zurückgezogen. In beiden Fällen hatten die Finanzämter zwischenzeitlich den Klagen stattgegeben und damit in der Sache den Bedenken des Bundesfinanzhofs gegen die rückwirkende Gesetzesänderung Rechnung getragen.
Aus der durch das Jahressteuergesetz 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft ergeben, wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegolten hatte. Die nachteilige Rückwirkung hatte das Gericht als verfassungswidrig beurteilt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 111/08 des BFH vom 19.11.2008
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Dokument-Nr. 7017
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