wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2006
IX R 5/06,  27/06, IX R 32/06 -

Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) nicht auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 anzuwenden sind und hat damit die entgegengesetzte Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen im Schreiben vom 5. Oktober 2000 (BStBl I 2000, 1383) zurückgewiesen.

Im ersten Streitfall (IX R 5/06) erhielt ein Steuerpflichtiger im Jahr 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück unentgeltlich übertragen, das bis dahin Betriebsvermögen gewesen war und vom Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten wurde. Im Jahr 2001 veräußerte er das Grundstück. Das Finanzamt erfasste den daraus erzielten Gewinn, weil die Entnahme auch dann als Anschaffung gelte, wenn das Grundstück vor dem 1. Januar 1999 in das Privatvermögen überführt worden sei.

Der Bundesfinanzhof wendet demgegenüber § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 an. Nach dieser Vorschrift gilt die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch Entnahme als Anschaffung, die --wenn sie durch den Rechtsvorgänger vorgenommen wurde-- bei unentgeltlichem Erwerb gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG dem Einzelrechtsnachfolger zuzurechnen ist. Diese Fiktion ist nach § 52 Abs. 1 EStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden. Wie für die Tatbestandsverwirklichung ist auch für die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 EStG nicht nur das Merkmal der Veräußerung, sondern auch das der Anschaffung maßgebend. Abweichende Anwendungsregelungen trifft das Gesetz in § 52 Abs. 39 EStG lediglich für § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG. Dass in der Vergangenheit (hier im Jahr 1993) nicht eingetretene Rechtsfolgen einer Entnahme aufgrund der Fiktion nachträglich als eingetreten gelten sollen und die Norm deshalb in einer belastenden, verfassungsrechtlich problematischen Weise zurückwirken soll, kann der Bundesfinanzhof dem Gesetz nicht entnehmen. Er ist deshalb --in zwei anderen Verfahren (IX R 27/06 und IX R 32/06)-- Anträgen der Finanzbehörden nicht gefolgt, die Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 2/04 - betreffend rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist) auszusetzen.

Werbung

der Leitsatz

EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Sätze 2 und 3

§ 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) sind auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 nicht anzuwenden (gegen BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000, BStBl I 2000, 1383, Tz. 1).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 65/06 des BFH vom 22.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkommensteuer | Erbe | Erben | Grundstück | Spekulationsgewinne

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3391 Dokument-Nr. 3391

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3391

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?