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Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.01.2011
- V R 21/09 -
BFH: Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer "Oldtimersammlung"
Für möglichen Vorsteuerabzug muss Tätigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht einer privaten Sammlertätigkeit entsprechen
Der Bundesfinanzhof hatte zur Abgrenzung der unternehmerischen Tätigkeit von einer privaten Sammlertätigkeit zu entscheiden. Der Bundesfinanzhof beurteilte den Erwerb von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als unternehmerisch und versagte der Sammlerin (GmbH) damit die Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.
Im zugrunde liegenden Fall war streitig, ob einer 1986 gegründeten GmbH der
Steuerpflichtiger muss sich bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhalten
Der Bundesfinanzhof sah das anders. Voraussetzung für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11485
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