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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2007
- 1 K 1170/03 B -
Ein Oldtimer ist kein Sammlerstück
Einfuhrabgaben wie beim "normalem" Gebrauchtwagen
Ein Sportwagen Mercedes Benz 190 SL, Baujahr 1960, ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg kein Sammlungsstück von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert.
Dies hatte der Kläger in einem Streit um die Höhe der
190 SL, Baujahr 1960 ist nicht verhältnismäßig selten
Das Gericht weist in seinem Urteil zudem darauf hin, dass Fahrzeuge des Typs Mercedes Benz 190 SL nicht verhältnismäßig selten seien. Es seien 25.000 Stück produziert worden, von denen noch etwa 10 % existierten, die auch nicht lediglich in technischen Museen und im Spezialhandel zu finden seien, sondern wie andere Fahrzeuge auch gehandelt und vermietet würden. Für den Kläger verblieb es danach bei der Zahlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2007
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Dokument-Nr. 6622
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