wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.09.2006
V R 6/05 -

Privat veranlasste nachhaltige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker unterliegt der Umsatzsteuer

BFH zur Umsatzsteuerpflicht eines Testamentsvollstreckers

Eine nachhaltige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der V. Senat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, in der Regel unternehmerisch tätig wird und zwar auch bei einer sog. "Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung". Der Bundesfinanzhof bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung. Die Umsatzsteuerbarkeit der Testamentsvollstreckertätigkeit im Streitfall ergab sich schon aufgrund der Nachhaltigkeit der Handlungen; es kam nicht darauf an, ob die Einnahmen daraus nur gelegentlich oder wiederholt zugeflossen waren.

Klarstellend weist der Bundesfinanzhof darauf hin, dass die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers –abweichend von der Vorentscheidung durch das Finanzgericht - unter diesen Voraussetzungen auch dann der Umsatzsteuer unterliegen kann, wenn sie "aus privatem Anlass" aufgenommen wurde. Im Streitfall war der Testamentsvollstrecker in zwei Erbfällen Miterbe und wurde von den Erbengemeinschaften - nebenberuflich - mit der Auseinandersetzung des Nachlasses beauftragt; danach war er mit entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr befasst. Dies hielt der Bundesfinazhof – unter Hinweis auf den weiten Anwendungsbereich des Mehrwertsteuerrechts - für die Steuerbarkeit der Umsätze ausreichend.

Werbung

der Leitsatz

UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 3

1. Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer "Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung" (Anschluss an BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418, und vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938).

2. Die unternehmerische Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde; die Rechtsprechung des EuGH zur "nur gelegentlichen" Ausführung von Umsätzen durch Nutzung privater Gegenstände kann hierzu nicht erweiternd angewendet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 67/06 des BFH vom 06.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Testament | Umsatzsteuer | Mehrwertsteuer

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3482 Dokument-Nr. 3482

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?