Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12.11.2013
- VII R 13/13 -
BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur möglichen zollfreien Einfuhr von E-Book-Readern in die Europäische Union
"E-Book-Reader" fehlt klare und eindeutige Zuweisung einer Position in EU-Verordnung
Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorabentscheidungsersuchen die Frage gestellt, ob Lesegeräte für elektronische Bücher zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden können, nur weil sie - auch - über eine der Lesefunktion untergeordnete Wörterbuchfunktion verfügen.
Lesegeräte für elektronische Bücher - so genannte
Zollverwaltung und Händler uneinig über Positionszuordnung in EU-Verordnung
Eine Position, die klar und eindeutig einen solchen "E-Book-Reader" bezeichnet, enthält die Kombinierte Nomenklatur nicht. Deshalb ist es zwischen der deutschen Zollverwaltung und einem Unternehmen, das solche Geräte, die u.a. auch über eine Wörterbuchfunktion verfügen, einführt, zum Rechtsstreit gekommen. Die Verwaltung will eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung erreichen, wonach diese Geräte in eine Position der Kombinierten Nomenklatur mit der Beschreibung "Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen sind, der ein Zollsatz von 3,7 % zugeordnet ist. Der Händler will demgegenüber die Einordnung in die Position "Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen" und damit Zollfreiheit erreichen.
BFH entscheidet sich für Vorlage an den EuGH
Der Bundesfinanzhof sieht sich zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union - trotz der an sich nach dem Wortlaut eindeutigen Zuordnung zur zollfreien Position - nicht zuletzt deshalb veranlasst, weil
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 679 CR 2013, 679
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17078
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17078
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.