Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.11.2011
- VII R 45/10 -
Zu Unrecht beantragte Ausfuhrerstattungen – BFH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit verhängter Sanktionen
Darf bei Antrag auf nicht zustehende Ausfuhrerstattung trotz vollständigen Angaben Sanktion verhängt werden?
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu der Frage ersucht, ob die im europäischen Ausfuhrerstattungsrecht bei zu Unrecht beantragter Ausfuhrerstattung vorgesehene Sanktion auch dann verhängt werden kann, wenn der Exporteur mit seinem Antrag auf Ausfuhrerstattung zutreffende Angaben über die auszuführenden Erzeugnisse gemacht hat.
Werden landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Europäischen Union (EU) in Drittländer ausgeführt, kann der Exporteur für bestimmte Ausfuhrerzeugnisse die Gewährung einer Subvention (so genannte Ausfuhrerstattung) beantragen, die den Unterschied zwischen den im Vergleich zu den Weltmarktpreisen höheren Unionspreisen der Erzeugnisse ausgleicht und damit ihre Vermarktung in Drittländern ermöglicht. Stellt sich heraus, dass der Exporteur eine höhere als die ihm zustehende
Sachverhalt
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte die Klägerin Rindfleisch ausgeführt, das aus so genannten Isolierschlachtbetrieben stammte und wegen der insoweit bestehenden Vertriebsbeschränkungen als von nicht handelsüblicher Qualität anzusehen war und für das deshalb
BFH äußert Zweifel an Zulässigkeit der Sanktion bei bereits fehlendem Anspruch auf Ausfuhrerstattung
Der Bundesfinanzhof hatte Zweifel, ob auch in einem solchen Fall, in dem sich bereits aus dem Antrag und den dazugehörigen Unterlagen kein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Von der Behörde falsch berechnete Subventionen müssen nicht zurückgewiesen werde
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: VII R 50/06]) - Subvention von Tiertransporten nur bei Einhaltung tierschutzrechtlicher Bedingungen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.01.2008
[Aktenzeichen: C-37/06, C-58/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12681
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12681
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.