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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.05.2011
- VII R 47/10 -
BFH: Vorstandstätigkeit für eine Bank ist mit Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar
Interessenskonflikte durch Doppelfunktion als gewerblich tätiges Vorstandsmitglied und als Steuerberater nicht auszuschließen
Ein Mitglied des Vorstands einer Bank darf nicht als Steuerberater bestellt werden, weil die Vorstandstätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger
Mögliche Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater ebenfalls ausgeschlossen
Die Bestellung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 12069
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