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Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.08.2012
- VII R 71/11 -
Fiktive Säumnis kann Folge einer Scheckeinreichung sein
Steuer gilt bei Übergabe per Bankscheck erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als bezahlt
Löst das Finanzamt einen Scheck so rechtzeitig ein, dass der Zahlbetrag dem Konto des Finanzamts noch innerhalb der Zahlungsfrist gutgeschrieben wird, kann trotzdem eine Säumnis vorliegen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem sich der Steuerpflichtige dagegen wehrte, dass das
Säumniszuschlag kann auch bei rechtzeitiger Einlösung des Bankschecks erhoben werden
Die Klage hatte vor dem Bundesfinanzhof jedoch keinen Erfolg. Werden Steuern nicht pünktlich bezahlt, erhebt das
Steuerpflichtiger kann Gefahr des Entstehens von Säumniszuschlägen durch rechtzeitige Scheckeinreichung ausschließen
Die Drei-Tage-Regel soll das Verwaltungsverfahren vereinfachen (das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 2385 DStR 2012, 2385
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Dokument-Nr. 14700
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